Wann muss ein ASA Spezialist beigezogen werden?
Betriebe in der Schweiz sind verpflichtet Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Arbeitnehmenden zu erfassen und bei Bedarf Massnahmen und Anordnungen zu treffen. Dazu ist das entsprechende Fachwissen notwendig. Deshalb konkretisierte die Eidgenössische Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS in ihrer Richtlinie 6508, dass alle Betriebe einen Spezialisten beiziehen müssen wenn im Betrieb besondere Gefährdungen vorliegen und das erforderliche Fachwissen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nicht vorhanden ist.
Gibt es spezifische Beispiele für die Cannabis- Industrie?
Wie erwähnt ist das Vorhandensein von besonderen Gefährdungen ein entscheidender Aspekt. In der Cannabis-Industrie liegt eine solche zum Beispiel vor, wenn potentiell gesundheitsschädliche oder brennbare Chemikalien zum Einsatz kommen (z.B. Pestizide, Lösungsmittel etc.) oder eine sauerstoffarme Atmosphäre entstehen kann (z.B. durch CO2-Begasung). Aber auch eine andauernde ungünstige Körperhaltung oder übermässige Staubbelastungen gelten zum Beispiel als besondere Gefährdung.
Was sind die Konsequenzen, wenn ich das Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ignoriere und in meinem Betrieb etwas passiert?
Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitgeber für die Sicherheit der Mitarbeitenden verantwortlich ist. Ignoriert man das Thema, dann drohen verwaltungs-, straf- und/oder zivilrechtliche Konsequenzen, welche im Extremfall bis hin zu einer Gefängnisstrafe reichen können. Dies gilt natürlich insbesondere dann, wenn es zu einem Zwischenfall kommt. Aber auch rein das Ignorieren von Sicherheitsvorschriften kann geahndet werden. Abgesehen davon kann das Leben der Betroffenen durch einen Unfall stark beeinträchtigen werden und man muss bei einem Unfall von hohen Kosten für den Betrieb ausgehen. Dabei kann dies oft bereits mit einfachen Massnahmen verhindert werden.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit einem ASA Spezialisten genau ab?
Gefahren lassen sich am besten im Betrieb ermitteln. Deshalb ist es sinnvoll, wenn der Spezialist einen möglichst realistischen Einblick in den Alltag des Betriebes vor Ort bekommt. Neben der Ermittlung der Gefahren wird dabei aber auch auf sehr grundsätzliche Dinge wie etwa auf das Vorhandenseins einer entsprechenden Sicherheitsorganisation oder auf die Verankerung des Themas Sicherheit in der Firmenkultur geachtet. Die Sicherheit beginnt beim Chef und der firmeneigenen Kultur. Abschliessend wird jeweils ein Bericht mit den Empfehlungen und Auflagen und den daraus resultierenden möglichen Massnahmen erstellt.
Was kann ich als Betrieb machen, damit ich möglichst gut vorbereitet bin?
Als Vorbereitung für eine Beratung vor Ort ist es sicherlich sinnvoll, wenn die entsprechenden Dokumente (z.B. Sicherheitskonzept, Sicherheitsorganisation, interne Richtlinien, Checklisten, Sicherheitsdatenblätter etc.) vorgängig zur Verfügung gestellt werden. Auch eine Übersicht über die generellen Eckdaten (z.B. Anzahl Angestellte), Prozesse und Räumlichkeiten des Betriebes sind hilfreich.
Mario Meier
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